Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines
1.1 Diese Geschäftsbedingungen bilden einen integrierten Bestandteil jedes Angebotes der protokollierten Firma LINK3 GmbH mit Sitz in 5302 Mondsee Österreich (LINK3), und eines jeden mit ihr abgeschlossenen Kaufvertrages. Allgemeine Geschäftsbedingungen, welcher Art auch immer, die mit diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, gelten als nicht beigesetzt und gelten als rechtsunwirksam.
1.2 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie die Vertragspartner ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben. Vorbehaltlich Satz- und Druckfehler.
1.3 Verwendete Abbildungen sind lediglich Symbolfotos.

2 Angebote
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen der Produkte bzw. technische Weiterentwicklungen sind vorbehalten.
Sämtliche technische Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von LINK3; sie dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von LINK3 weder angewendet, vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden.
2.2 Öffentliche Äußerungen des Übergebers oder des Herstellers oder eines sonst beteiligten Dritten, vor allem in der Werbung und in den der Ware beigefügten Angaben, werden nur Vertragsinhalt, wenn sie schriftlich dem Angebot zugrunde gelegt werden oder wenn im Angebot ausdrücklich darauf verwiesen wird.

3 Preise
Die Preise sind mangels anderer schriftlicher Vereinbarung Nettopreise ab Werk bzw. Lager, exklusive Verpackung, Verladung, Montage, Versicherung und Umsatzsteuer. Es sind nur Richtpreise. Treten zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung – aus welchem Grund auch immer – Materialkostenerhöhungen oder nicht im Einflussbereich von LINK3 stehende Mehrleistungen bzw. Mehrkosten auslösende Umstände auf, erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend, ausgenommen zwischen Auftragserteilung und Leistungsausführung liegen weniger als 3 Monate. Preise ohne Mengenangaben sind Stückpreise.

4 Leistungsfristen und Termine
Lieferfristen sind, falls nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wird, stets unverbindlich. Im Fall einer vereinbarten Änderung des Vertrages ist LINK3 berechtigt, den Liefertermin neu festzusetzen. Für unverschuldete und fahrlässig verursachte Lieferverzögerungen haftet LINK3 nicht. In einem solchen Fall verzichtet der Auftraggeber auf das Recht, vom Kauf zurücktreten und auch auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Im Falle der durch den Auftraggeber verursachten Verzögerung der Leistungsausführung oder der Unterbrechung hat der Auftraggeber alle durch die Verzögerung oder Unterbrechung an laufenden Mehrkosten zu tragen und LINK3 kann ihre Leistung und ihren Aufwand mittels Teilrechnung fällig stellen.

5 Zahlungen
Wenn nicht anders vereinbart, wird Ware nur gegen Nachnahme (gegen Kostenersatz) oder gegen Vorauszahlung netto ohne Skonto geliefert. Scheck und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht an Erfüllungsstatt, angenommen. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. LINK3 kann angebotene Zahlungen mittels Schecks oder Wechsel ohne Angabe von Gründen ablehnen. Die Aufrechnung mit Gegenforderung oder die Zurückbehaltung von Zahlungen aus irgendwelchen Gründen von Seiten des Auftraggebers sind ohne ausdrückliche Vereinbarung unzulässig. Zahlungen haben mit schuldbefreiender Wirkung auf eines unserer Konten oder an eine mit Inkassovollmacht ausgewiesene Person zu erfolgen. Die Umsatzsteuer ist vom Gesamtpreis nach Rechnungslegung in voller Höhe zu leisten, außer für die Berichtigung des Kaufpreises wurden andere Zahlungskonditionen vereinbart. Bei Überschreitung des Zahlungsziels, bei Annahmeverzug sowie bei Terminverlust ist LINK3 berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen. Im Falle der Säumnis ist der Auftraggeber verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch die Mahnspesen, Interventionskosten sowie die Kosten anwaltlichen Einschreitens zu ersetzen. Vom Auftraggeber geltend gemachte Gewährleistungsansprüche berechtigen diesen nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten.

6 Zahlungsverzug
Ist der Auftraggeber mit einer vertragsgegenständlichen Zahlung oder eines Teiles davon mehr als 14 Tage im Verzug, ist LINK3 berechtigt, den gesamten Restkaufpreis (restlichen Rechnungsbetrag) sofort zur Zahlung fällig zu stellen. Weiters wird die gesamte Restforderung sofort zur Zahlung fällig, wenn gegen das Vermögen des Auftraggebers erfolglos Exekution betrieben, die Zwangsversteigerung von Liegenschaften oder Zwangsverwaltung derselben bewilligt wird, oder wenn sich sonst in irgendeiner Form die Bonität und Kreditwürdigkeit des Auftraggebers mindert. Der Terminverlust berechtigt LINK3 vom Vertrag zurückzutreten.

7 Versand- und Übernahmebedingungen, Umtausch, Rückabwicklung
7.1 Der Auftraggeber hat sogleich nach Erhalt der Ware an dem vereinbarten Abnahmeort diese zu überprüfen und zu übernehmen, oder durch bevollmächtigte Personen überprüfen und übernehmen zu lassen. Verzichtet der Auftraggeber auf die Prüfung ausdrücklich oder stillschweigend, so gilt der Kaufgegenstand als ordnungsgemäß geliefert und abgenommen. Der Versand erfolgt stets, auch bei etwaiger frachtfreier Lieferung, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Mit Übergabe der vom Auftraggeber bestellten Ware an den Frachtführer (Post , Bahn, Flugzeug, Schiff oder Spediteur) hat LINK3 ihre Vertragspflichten erfüllt und geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Die Wahl der Versendungsart obliegt LINK3 und wird vom Käufer vorweg genehmigt.
7.2 Die Zustellung erfolgt ab einem Nettowarenwert von € 5.000,-(Österreich) bzw. € 12.000,- (EU) frei Haus an die mit dem Auftraggeber vereinbarte Adresse, unter einem Nettowarenwert von € 5.000,- werden bis zu € 150,- (Österreich) bzw. € 500,- (EU) für die Zustellung zur Verrechnung gebracht.
7.3 Der Umtausch oder die Rückabwicklung des Vertrages trotz ordnungsgemäßer Erfüllung durch LINK3 ist nur mit Zustimmung von LINK3 möglich. Jedenfalls ist durch den Auftraggeber der volle Kaufpreis samt vollem Kostenersatz (Lieferung etc.) oder – nach Wahl von LINK3 – eine Pauschale, die die regelmäßig zu erwartenden Kosten abdeckt, mindestens jedoch 20% vom Auftragswert, zu bezahlen. Die Ware ist in unbeschädigtem Zustand samt Originalverpackung an LINK3 zurückzuliefern. Ein Austausch von Waren, die länger als 3 Monate ausgeliefert sind, ist ausgeschlossen. Ein Umtausch von Sonderware (keine Lagerware) ist jedenfalls ausgeschlossen.
7.4 Die Rücksendung von Waren jeder Art an LINK3 bedarf der vorherigen Zustimmung durch LINK3. Diese gilt durch Übermittlung einer Rücksendungsnummer als erteilt. Die Rücksendungsnummer muss sichtbar auf dem Paket vermerkt sein. Ein Fehlen der Rücksendungsnummer berechtigt LINK3 zur Verweigerung der Annahme auf Kosten des Absenders.

8 Eigentumsvorbehalt
8.1 LINK3 behält sich bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung resultierenden Forderungen das Eigentum an den von LINK3 gelieferten Waren vor. Diese dürfen nur im normalen Geschäftsgang veräußert werden, solange der Auftraggeber gegenüber LINK3 nicht in Zahlungsverzug ist.
8.2 Für den Fall der Weiterveräußerung gelten nachfolgende Bestimmungen:
• Der Auftraggeber tritt schon mit Abschluss des Vertrages die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen an LINK3 ab und verpflichtet sich, dies in seinen Büchern ordnungsgemäß zu vermerken.
• Auf Verlangen von LINK3 ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abtretung der bezughabenden Forderung dem Drittkäufer mitzuteilen und LINK3 alle zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zu geben.
Werden die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware oder die an LINK3 abgetretenen Forderungen gepfändet, so ist LINK3 unter Mitteilung aller Umstände zu unterrichten, die zur Geltendmachung bzw. Durchsetzung ihrer Ansprüche erforderlich sind.
8.3 Die Befugnis des Auftraggebers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, endet spätestens mit dessen Zahlungseinstellung oder dann, wenn über das Vermögen des Auftraggebers die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird. Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet, auf die erste Anforderung von LINK3 die Vorbehaltsware herauszugeben. In dem Verlangen auf Herausgabe der Vorbehaltsware liegt grundsätzlich kein Rücktritt vom Kaufvertrag.
8.4 Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware oder sonstige Verfügung über die abgetretenen Forderungen sind unzulässig.
8.5 Die LINK3 gemäß vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen gibt LINK3 nach ihrer Wahl insoweit frei, als ihr Wert unter Berücksichtigung der Wertschöpfung durch den Kunden die zu sichernden Forderungen um 10% übersteigt.
8.6 Von Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter ist LINK3 unter Angabe des Pfändungsgläubigers oder zugreifenden Dritten sofort zu benachrichtigen.
8.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, sobald er die Zahlungen eingestellt hat, LINK3 unverzüglich eine Aufstellung über die noch vorhandene Vorbehaltsware sowie eine
Aufstellung der Forderungen an die Drittschuldner nebst Rechnungsgutschriften zu übersenden.

9 Gewährleistung und Garantie
Sowohl Gewährleistungs- als auch Garantiefristen beginnen jeweils ab Ausstellungsdatum der Rechnung von LINK3 zu laufen.

9.1 Gewährleistung
9.1.1 LINK3 leistet für die Mängelfreiheit der Kaufgegenstände grundsätzlich für den Zeitraum von 5 Jahren wie folgt Gewähr:
Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl von LINK3 durch Reparatur des Kaufgegenstandes oder Ersatz der mangelhaften Teile, Austausch oder Preisminderung. Das Recht des Auftraggebers auf Wandlung wird einvernehmlich abbedungen. Die ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum von LINK3 über. Die aufgewendeten Löhne und Kosten für Ein- und Ausbau sind vom Auftraggeber zu tragen. Es steht im Ermessen von LINK3, eine mangelhafte Ware gegen eine einwandfreie, gleichaltrige auszutauschen. In diesem Falle erlischt ein eventueller Anspruch auf Vertragsaufhebung.
9.1.2 Der Auftraggeber verzichtet für sich und seine Rechtsnachfolger ausdrücklich auf die Geltendmachung eines durch einen Mangel am Kaufgegenstand infolge einfacher oder schlicht grober Fahrlässigkeit verursachten mittel- oder unmittelbaren Schadens (Mangelschadens oder Mangelfolgeschadens)und Gewinnentganges.
9.1.3 Der besondere Rückgriff eines Unternehmers, der einem Verbraucher Gewähr geleistet hat (§933 b ABGB), wird einvernehmlich auf den Zeitraum der gesetzlichen Gewährleistungsfristen (§933 ABGB) eingeschränkt. Voraussetzung für einen Rückgriff nach §933 b ABGB ist die Erfüllung der Rügepflicht des §377 UGB. Für Beschädigungen, die auf unsachgemäße oder fahrlässige Behandlung des Kaufgegenstandes zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Gewährleistungsansprüche stehen nur dann zu, wenn sie sofort nach Feststellen des Mangels- längstens innerhalb von 5 Werktagen – schriftlich angezeigt werden. Nur diesfalls ist die Rügepflicht gemäß §377 UBG gewahrt. Mündliche oder telefonische Verständigungen gegenüber der Rügepflicht nicht. Im Falle nicht rechtzeitiger Rüge entfällt auch der Anspruch auf Ersatz des Mangelfolgeschaden. §377 Abs 5 UGB findet im Fall des Vorliegens leichter oder bloß schlicht grober Fahrlässigkeit keine Anwendung; der Käufer verzichtet diesfalls auf eine bezughabende Einrede.
9.1.4 Die Anwendung des §934 ABGB ist ausgeschlossen.

9.2 Garantie
9.2.1 Für Speicher bietet LINK3 5 Jahre Garantie gegen Korrosion bei nachweislich durchgeführter Wartung, nicht
jedoch bei Verkalkung, Korrosion durch Kriechstrom, durch Sauerstoffdiffusion und/oder Beschädigung durch höhere Gewalt und für angebaute Komponenten. Die Wahlmöglichkeit gemäß Punkt 9.1.1 sowie der Ausschluss der Haftung für Mangelfolgekosten gemäß Punkt 9.2.1 gelten sinngemäß.
9.2.2 Voraussetzung für eine Garantie von LINK3 ist, dass
• die Lagerung der Ware vor dem Einbau entsprechend den produktspezifischen Richtlinien und vor Wind und Wetter geschützt erfolgte,
• der Einbau (die Installation) entsprechend der Montageanleitung in der jeweils geltenden Fassung durch einen konzessionierten Fachbetrieb (Heizungsbauer oder Installateur) erfolgt,
• die Inbetriebnahme und regelmäßige Wartung durch den LINK3 Servicedienst erfolgt; Wartungsintervall max. 2 Jahre( bzw. 1 Jahr bei gewerblichen Anlagen); Dokumentation mit Prüfbericht,
• LINK3 bzw. deren Beauftragte die Gelegenheit zur Prüfung von Beanstandungen an Ort und Stelle unverzüglich nach dem Auftreten des Beanstandungsgrundes gegeben wurde.
9.2.3 Die von LINK3 übernommenen Garantieleistungen gelten nur gegenüber ihren Auftraggebern.

10 Unternehmensübertragung/Widerspruch
Für den Fall der Übertragung des Unternehmens des Käufers spricht sich LINK3 vorweg gegen eine (automatische) Übernahme der Vertragsverhältnisse durch den Erwerber aus; eine solche Übernahme bedarf gesonderter Vereinbarung (Schriftformvorbehalt).

11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1 Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz von LINK3.
11.2 Für alle sich mittel- oder unmittelbar aus einem mit LINK3 geschlossenen Vertrag ergebenden Streitigkeiten – auch hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Zustandekommens des Vertragsverhältnisses selbst – gilt das Landesgericht Salzburg als zuständig vereinbart.
11.3 Auf sämtliche Vertragsverhältnisse findet österreichisches Recht – mit Ausnahme des einheitlichen UN – Kaufrechtes (UNCITRAL) und des internationalen Privatrechtes – Anwendung.